Montag, 8. Januar 2018

Im Land der Burgen

Die Pfalz, das ist Burgenland. Rund 500 Burgen und Burgruinen gibt es in der Pfalz. Dazu gehören Reichsburgen, wie der Trifels bei Annweiler, Raubritternester wie der Berwartstein (die einzige heute noch bewohnte Burg der Pfalz), Festungen des kleinen Adels wie Burg Nanstein bei Landstuhl, auf der Franz von Sickingen, der "letzte Ritter", den Tod fand.

Burg Altdahn bei Dahn ist die größte Felsenburg der Pfalz.

Es sind genaugenommen drei Burgen. Altdahn, Grafendahn und Tanstein.



Die Burg Lichtenberg bei Kusel (Foto links) ist über 800 Jahre alt und zählt flächenmäßig zu den größten Burgen Deutschlands (die größte Burg ist die in Burghausen am Inn in Bayern).


Burg Nanstein bei Landsruhl (Pfalz), eine der Burgen des Franz von Sickingen, des "Letzten Ritters". Auf der Nanstein fand Franz von Sickingen während einer Belagerung den Tod.


Burg Berwartstein im Wasgau (Pfälzerwald) - Der Berwartstein bei Erlenbach ist eine wiederaufgebaute und bewohnte mittelalterliche Burganlage. Berühmtester Besitzer war der mit der nahen Reichsstadt Weißenburg (Wissembourg im Elsaß) in ständiger Fehde liegende Ritter Hans Trapp. Der Berwartstein verfügt über eine originelle Burgschänke. Leider ist der Zugang zur Burg nicht behinderten- bzw. seniorengerecht: konnte man früher bis zur Burg hochfahren und auch dort parken, so ist heute der steile Anstieg zu Fuß zu bewältigen.


Die Annakapelle bei Niederschlettenbach im Pfälzerwald. Hier ist der Ritter Hans Trapp (Hans von Trotta) beigesetzt.


Der Drachenfels bei Busenberg

Eine der typischen Felsenburgen des Wasgau.


1510 erlangte der rebellische Reichsritter Franz von Sickingen einen Ganerbenanteil. Nach Sickingens Niederlage im Mai 1523 gegen die verbündeten Heere dreier Reichsfürsten rückte man auch gegen den Drachenfels vor. Dieser wurde angesichts der gewaltigen Übermacht vom Burgvogt, der mit lediglich acht Knechten in der Burg anwesend war, kampflos übergeben. Am 10. Mai 1523 wurde die Burg von den Siegern endgültig zerstört und ihr Wiederaufbau untersagt.

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