Montag, 12. August 2019

Ausflug vom Pfälzerwald ins Pfälzer Weinland (Forts.)


Von der Hackmesserseite via Vorderweidenthal, Darstein, Lug und Sarnstall an die Deutsche Weinstraße; Siebeldingen, Birkweiler und Albersweiler, mit einer Rast im Biergarten beim "Stern'l" in Birkweiler.


An der deutsch-französischen Grenze bei Schweigen (Südpfalz) und Wissembourg (Weißenburg, Elsaß) - 1988

Von hier aus gelangt man auch in den (Oberen) Mundatwald, der eine interessante Geschichte hat.

Der Obere und Untere Mundatwald sind zwei pfälzisch-elsässische Waldgebiete, die an der deutsch-französischen Grenze in der unmittelbaren Umgebung der französischen Kleinstadt Wissembourg (deutsch Weißenburg) liegen; die größeren Anteile befinden sich in Deutschland. Die beiden Waldgebiete gehören zu verschiedenen Naturräumen; der Obere Mundatwald ist Teil des Pfälzerwalds, eines Mittelgebirges, der Untere Mundatwald Teil der Oberrheinischen Tiefebene.

Im Mittelalter zählten beide Waldgebiete zur Weißenburger Mundat (manchmal auch Untere Mundat genannt), den mit kirchlicher Immunität ausgestatteten Ländereien des damaligen Benediktinerklosters Weißenburg. Das Wort Mundat leitet man gewöhnlich von Immunität oder mandatum her.

Im Jahr 1946 verleibte die französische Besatzungsbehörde ein Gebiet von 7 km² im deutschen Teil des Oberen Mundatwalds verwaltungsmäßig dem französischen Staatsgebiet ein. Ziel war die Sicherstellung der Wasserversorgung für Wissembourg. Rechtlich abgesichert wurde dies durch Art. 1 Nr. 4 der Verordnung Nr. 212 über Grenzberichtigungen vom 23. April 1949, in der General Kœnig, Chef des Französischen Oberkommandos in Deutschland, verschiedene vorläufige Änderungen der deutschen Westgrenze anordnete. Frankreich übernahm durch diese Verordnung vorübergehend die Gebietshoheit. Die territoriale Souveränität Deutschlands über das Gebiet des Mundatswalds bestand zwar weiterhin, die Ausübung der deutschen Hoheitsgewalt war dort jedoch ausgeschlossen (sogenannte Verwaltungszession). Eine förmliche Annexion, also dauerhafte Übertragung der territorialen Souveränität an Frankreich, war ursprünglich anscheinend geplant, sie wurde jedoch nie ausgeführt.

Nach Verhandlungen über den Status des Gebiets wurde es 1962 in einen Vertrag mit aufgenommen, der verschiedene Grenzfragen zwischen den beiden Ländern im Paket lösen sollte. Der Vertrag hätte das gesamte Gebiet französisch gemacht, aber da ihn der Bundestag, anders als die Französische Nationalversammlung, nicht ratifizierte, trat er nicht in Kraft.

1984 wurde die endgültige Einigung erzielt, die im Wesentlichen darin bestand, die Verwaltungshoheit und den zivilrechtlichen Grundbesitz für ein und dasselbe Territorium miteinander auszutauschen. In einem Notentausch zwischen den beiden Regierungen erklärte sich Frankreich mit der Aufhebung der Verordnung Nr. 212 einverstanden; im Gegenzug verpflichtete sich die Bundesrepublik, die Französische Republik als Grundbesitzerin über das staatliche Land im fraglichen Gebiet (mit Ausnahme der Burgruine Guttenberg) ins Grundbuch einzutragen. Frankreich erhielt zudem die unbefristeten Holz-, Jagd- und Wasserrechte für das Gebiet sowie Ausgleichsgrundstücke als Ersatz für Privatbesitz aus der Zeit vor 1949 sowie für das Gelände der Burg. Mit der Zustimmung der drei maßgeblichen Mächte Frankreich, Großbritannien und USA konnte dann 1986 der Bundestag die Verordnung Nr. 212 für aufgehoben erklären. Seitdem ist der Obere Mundatwald wieder uneingeschränkt deutsches Hoheitsgebiet. Mit der Übertragung der Grundstücksrechte an Frankreich nach den deutschen Vorschriften wurde das Verfahren 1990 abgeschlossen.

Wenn nun bald die Weinlese beginnen wird, dann werden wir zwei Erntemethoden sehen können: Den maschinellen Vollernter und die Lese von Hand.


Bei der manuellen Lese (traditionell) werden die reifen Trauben von Hand abgeschnitten. Dabei besteht auch die Möglichkeit, zur Steigerung der Qualität nur die besonders reifen Trauben auszuwählen (diese Auslese ist namensgebend bei dem gleichnamigen Prädikat innerhalb der Qualitätsweine mit Prädikat).

Geerntet werden nur die reifen Trauben. Die Trauben sollten dabei, mit Ausnahme der edelfaulen Trauben, gesund sein.

Die maschinelle Lese erfolgt durch einen Vollernter, der über die in Reihen ausgerichteten Weinreben hinwegbewegt wird. Geerntet werden die Trauben dabei durch Klopfen und Rütteln. Die herabfallenden Traubenbeeren werden von einem Lamellensystem aufgefangen, das die Stämme der Rebstöcke umschließt und das Lesegut über ein Förderband in einen Auffangbehälter leitet. Bei diesem Verfahren geraten auch Laub und kleine Äste ins Lesegut. Diese werden durch ein Gebläse zum Großteil entfernt.

Von Bad Bergzabern Richtung Deutsches Weintor


An der Deutschen Weinstraße - Schweigen und Oberotterbach -


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